Die ROTE LISTE® versteht sich als Arzneimittelverzeichnis für Deutschland. Die Einträge erfolgen durch die pharmazeutischen Unternehmen auf freiwilliger Basis. Daher ist der Umfang umfassend aber nicht vollständig. Die ROTE LISTE® bietet seinen Nutzern und kritischen Lesern einen breiten Überblick über das Arzneimittelspektrum in Deutschland.
Der Aufbau der ROTE LISTE®:
- orientiert sich an Indikationen aufgefächert in 88 Hauptgruppen
- bietet zusammenfassende Signaturen für die Übersicht zu speziellen Informationen zu Wirkstoffgruppen
- umfasst prägnante, kurz gefasste Produktinformationen
- stellt Hintergrundinformationen für die Praxis in den Sonderkapiteln zur Verfügung
Fachinfo-Service®
Die sogenannten Fachinformationen (Gebrauchsinformationen für Fachkreise) basieren mit ihrem strukturiertem Aufbau auf dem § 11a des Arzneimittelgesetzes (AMG).
Dabei sind etwa folgende Inhalte wiedererkennbar aufgelistet: Bezeichnung des Arzneimittels, Zusammensetzung, Stoff-/Indikationsgruppe, Anwendungsgebiete, Gegenanzeigen, Nebenwirkung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln, Warnhinweise, Dosierung, Notfallmaßnahmen, Pharmakologie, Toxikologie, Darreichungsform, Packungsgrößen.
Der pharmazeutische Unternehmer muss also für in Deutschland zugelassene Arzneimittel den Fachkreisen auf Anforderung Fachinformationen bzw. für in Europa zugelassene Arzneimittel die entsprechenden SmPCs (Summary of Product Characteristics=europaweit gültige Fachinformationen) zur Verfügung stellen. Artikeldatenblatt drucken
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