Über Borrmann, Iris

Iris Borrmann studierte Rechtswissenschaften in Marburg. Sie war Referendarin am Hamburgischen Oberlandesgericht. 1993 Zulassung als Rechtsanwältin. Bis zur Geburt ihrer Kinder Ende 1995 Tätigkeit in der arbeitsrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzlei Zimmermann & Scholz in Hamburg. Von 1997 bis 2016 war sie in verschiedenen Funktionen für ADEXA – Die Apothekengewerkschaft in Hamburg tätig. Seit 2016 betreut sie kleine und mittelständische Unternehmen als Syndikusanwältin eines Verbandes. Arbeitsschwerpunkte: Bereits während des Studiums beschäftigte sie sich hauptsächlich mit dem Arbeitsvertragsrecht und dem kollektiven Arbeitsrecht. Durch die Tätigkeit für die Apothekengewerkschaft kam die Einflussnahme der pharmazeutischen Bestimmungen auf die arbeitsvertraglichen Regelungen hinzu; durch die Tätigkeit als Syndikusanwältin wurde dieser Blickwinkel um die betriebswirtschaftliche Komponente ergänzt. Die Qualifikation als Mediatorin erlaubt ihr den Blick auf beide Parteien eines Arbeitsverhältnisses. Neben einer Reihe von Vorträgen sowie Veröffentlichungen in pharmazeutischen Zeitschriften berät Iris Borrmann Arbeitskreise von Filialapothekerinnen und schreibt regelmäßig für die Zeitschrift 1&3. 

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Filialapothekenleitung
Rechtsfragen, Arbeitsverträge, Praxistipps

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