Heuser, Martin (Autor)
Objektive Zurechnung - Urteilsakt oder Urteilsgegenstand?
Von der Ambiguität der objektiven Zurechnung (am Beispiel des Vorsatzes) zur Revision des Zurechnungsbegriffs

Beschreibung
Die »objektive Zurechnung« im Strafrecht, d.h. die normative Zuschreibung eines tatbestandsmäßigen Erfolgs zu einem rechtlich missbilligten Verhalten, weist eine Zwittergestalt auf: Einerseits fügt sie sich als objektives Tatbestandsmerkmal in die strafrechtlich zu beurteilende Handlung ein; andererseits beansprucht sie, ein normatives Urteil über einen bestimmten Straftatausschnitt zu liefern. In erstgenannter Hinsicht fungiert sie als Objekt der strafrechtlichen Beurteilung (Urteilsgegenstand), in zweitgenannter als ein Akt derselben (Urteilsakt). Die Untersuchung erklärt diese logische Ambiguität begriffsgeschichtlich. Strafrechtsdogmatisch wird sie sodann exemplarisch anhand des Vorsatzerfordernisses erörtert. Anlass zu dieser Erörterung bietet die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (4 StR 200/21; 1 StR 474/19) im Nachgang zum Göttinger Organallokationsfall (5 StR 20/16). Abschließend stellt die Arbeit thesenartig eine neuerliche »Neubesinnung auf den Zurechnungsgedanken« in Aussicht.
Produktdetails
ISBN/GTIN | 978-3-428-19199-4 |
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Erscheinungsjahr | 2024 |
Seitenzahl | 113 S. |
Einbandart | kartoniert |
Format | 15,8 x 1 x 23,4 cm |
Gewicht | 0,208 kg |
Produktsicherheit
Herstellername: Duncker & Humblot GmbH
Herstelleradresse: Carl-Heinrich-Becker-Weg 9, 12165 Berlin, DE
E-Mail-Adresse: info@duncker-humblot.de
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