Harke, Jan Dirk (Autor)

Actio ad exhibendum.

Vorlegungsklage im römischen Recht.

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Beschreibung

Der heutige Jurist kennt den Vorlegungsanspruch (
809 BGB), weiß aber kaum etwas damit anzufangen. Ganz anders in Rom, wo sein Vorläufer, die actio ad exhibendum, die Juristen in vielfältiger Weise beschäftigte. Da die Klage an die Behauptung eines dinglichen Rechts durch den Kläger anknüpfte, liegt nahe, in ihr ein vorbereitendes Verfahren für den dinglichen Rechtsstreit zu sehen. In den Quellen erscheint sie zwar durchaus in dieser Funktion, aber häufig auch als Mittel, um die Auseinandersetzung der Parteien endgültig zu beenden. Schlüssel zur Erklärung dieses disparaten Befundes ist die Wirkungsweise der Klage: Sie erspart dem Kläger den Nachweis des behaupteten Rechts und unterwirft den Beklagten so einer besonderen Form von Verwirkung: Offenbart er seine Renitenz schon dadurch, dass er die ihm leicht zumutbare Vorlegung verweigert oder vereitelt, muss er sich gefallen lassen, auch ohne Beweis des dinglichen Rechts verurteilt zu werden. Dieser Mechanismus verliert mit einer allgemeinen Regel für die Beweisvereitelung seine Berechtigung und mit dem Prinzip der Naturalvollstreckung auch die entscheidende Voraussetzung seiner Existenz.

Produktdetails

ISBN/GTIN 978-3-428-15892-8
Erscheinungsjahr 2019
Seitenzahl 124 S.
Einbandart kartoniert
Format 15,9 x 23,3 x 1,3 cm
Gewicht 0,224 kg

Produktsicherheit

Herstellername: Duncker & Humblot GmbH
Herstelleradresse: Carl-Heinrich-Becker-Weg 9, 12165 Berlin, DE
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