Teupen, Christian (Autor)
»Copyleft« im deutschen Urheberrecht.
Implikationen von Open Source Software (OSS) im Urhebergesetz.

Beschreibung
Open Source Software ist im deutschen Urheberrecht angekommen. Der Gesetzgeber hat mit der Regelung in
32 Abs. 3 Satz 3 UrhG die besonderen Bedürfnisse von Copyleft-Lizenzierungsmodellen berücksichtigt. Eine Verknüpfung von eingeräumten Nutzungsrechten und den in der GPL festgelegten Nutzungspflichten erfolgt im Wege der Vereinbarung einer auflösenden Bedingung gem.
158 Abs. 2 BGB. Bei dem der Nutzungsrechtseinräumung zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäft handelt es sich um einen atypischen "Open Source"-Vertrag, wobei sich der Vertragsinhalt im Wesentlichen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen entnehmen lässt, die als AGB einzuordnen sind.
Der in Open Source-Verträgen formulierte Gewährleistungs- und Haftungsausschluss verstößt gegen
305 ff. BGB. Somit lässt sich die Haftung allein auf leichte Fahrlässigkeit beschränken - Grund genug, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
32 Abs. 3 Satz 3 UrhG die besonderen Bedürfnisse von Copyleft-Lizenzierungsmodellen berücksichtigt. Eine Verknüpfung von eingeräumten Nutzungsrechten und den in der GPL festgelegten Nutzungspflichten erfolgt im Wege der Vereinbarung einer auflösenden Bedingung gem.
158 Abs. 2 BGB. Bei dem der Nutzungsrechtseinräumung zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäft handelt es sich um einen atypischen "Open Source"-Vertrag, wobei sich der Vertragsinhalt im Wesentlichen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen entnehmen lässt, die als AGB einzuordnen sind.
Der in Open Source-Verträgen formulierte Gewährleistungs- und Haftungsausschluss verstößt gegen
305 ff. BGB. Somit lässt sich die Haftung allein auf leichte Fahrlässigkeit beschränken - Grund genug, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Produktdetails
ISBN/GTIN | 978-3-428-52325-2 |
---|---|
Seitenzahl | 268 S. |
Kopierschutz | mit Wasserzeichen |
Dateigröße | 919 Kbytes |