Kosits, Gerlinde (Autor)

Drogenabhängigkeit Minderjähriger

Eine Diskussion zwischen Autonomie des Subjekts und Verantwortung der Gesellschaft

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Beschreibung

Motivation für die vorliegende Arbeit war die in der eigenen Berufstätigkeit oft erlebte Hilflosigkeit und Ohnmacht angesichts schwer drogenabhängiger Jugendlicher, die im Rahmen der Jugendwohlfahrt sozialpädagogisch betreut wurden und werden. Unter den gegebenen rechtlichen wie institutionellen Rahmenbedingungen erweist es sich immer wieder als ineffizient und unzureichend, dieser Klientel dieselbe Struktur zu bieten wie anderen schutz- und hilfebedürftigen, verwahrlosten und entwicklungsgestörten Minderjährigen. Vielfach wurde und wird auch von der zuständigen Hierarchie beklagt, dass manifest Süchtige eine Randgruppe darstellen, deren Betreuung aufgrund ihrer speziellen Problematik nicht nur mühsam und frustrierend ist, in der Erfolge höchstens kleinschrittweise erwartbar sind, sondern auch für andere heimuntergebrachte Jugendliche eine Gefährdung in ihrer ohnehin vorhandenen Labilität darstellen; spezialisierte Einrichtungen im sozialpädagogischen Betreuungsbereich gibt es deswegen aber nicht.
Infolge eines Versorgungsauftrags durch das Wiener Jugendwohlfahrtsgesetz 1990 (
37 aus diesem ist der Versorgungsauftrag nach derzeitiger Rechtsauslegung erschließbar) gelangen solche Heranwachsenden, deren Verbleib im familiären Kreis nicht möglich ist und die zu keiner Therapie bereit sind, jedoch ebenfalls in die vorhandenen Einrichtungen der öffentlichen Heimunterbringung (für private Träger wie auch diverse Sonderprojekte ist Drogenabhängigkeit eher ein Ausschließungs- als Aufnahmegrund).
Österreichweit existieren keine geschlossenen Institutionen der Jugendwohlfahrt, und auch in der Psychiatrie sind die Auflagen für eine Einweisung gegen den Willen der mündigen Patienten (diese Mündigkeit wird mit 14 Jahren angenommen ABGB
146c) recht rigide. So sie also nicht auch aus den vorhandenen Heimen und Stationen entweichen und ein Leben auf der Straße oder in wechselnden Unterkünften vorziehen, bleiben sie Thema für dieses Arbeitsfeld.
Angesichts dieser Lage wird immer wieder der Ruf nach geschlossenen Einrichtungen bzw. Möglichkeiten der Zwangstherapie laut eine Option, die in vorliegender Arbeit abseits vorschneller moralingeschwängerter Vorbehalte und in aller Vorsicht und Sorgsamkeit auf ethischer Grundlage untersucht werden soll; es soll nicht darum gehen, jeden Jugendlichen, der sich im Laufe seiner Adoleszenz durch welche Mittel auch immer einen Rausch zufügt, sofort strafweise einzusperren; vielmehr wird hier Geschlossenheit im Sinne von strukturvermittelnd und haltgebend verstanden, die für jene, die so tief in ihrer Abhängigkeit stecken, dass sie abseits der Sucht keinen relevanten realen Bezugspunkt in ihrem Leben mehr haben, einen Schutz und Rahmen für eine positive Entwicklungsmöglichkeit darstellen soll.
Die Literaturlage zu diesem speziellen Thema ist äußerst dünn während zu den Gebieten der Suchtprophylaxe und den freiwillig anzunehmenden Therapieangeboten wie auch medizinischen Abhandlungen zu Drogenwirkung, Suchtgenese und Entzug kein Mangel herrscht, gibt es zur Reflexion einer verpflichtenden Behandlung für minderjährige manifest abhängige Süchtige so gut wie nichts. In neuester Zeit unterstützen immerhin Überlegungen zur verstärkten Wiederaufnahme von Erziehungsverantwortung die hier vorliegenden Gedankengänge. Aufgrund des Mangels (sozial-)pädagogischer Auseinandersetzung mit der Behandlung und Betreuung schwerst drogenabhängiger Minderjähriger werden hier vielfach Beiträge, die sich mit psychiatrischen, therapeutischen, medizinischen Aspekten v.a. in Verknüpfung mit ethischer Argumentation befassen, miteinbezogen.
Im Gegensatz zu anderen stark diskutierten Themen der ethischen Auseinandersetzung geht es hier nicht um Rechtfertigung von Tötung wie etwa in der Debatte um Abtreibung, Euthanasie oder Sterbehilfe, sondern um die Absicht der Ermöglichung eines gesünderen Lebens, allerdings unter Einschluss von Zwangsmaßnahmen Hilfe wider Willen quas

Produktdetails

ISBN/GTIN 978-3-8366-0115-3
Seitenzahl 91 S.
Kopierschutz ohne Kopierschutz
Dateigröße 565 Kbytes

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