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Abgabebuch nach §3 Abs. 3 Chemikalien-Verbotsverordnung

Abgabebuch nach §3 Abs. 3 Chemikalien-Verbotsverordnung

Autor: Unter Mitwirkung von Helmut Hörath

13,50 EUR

 inkl. gesetzl. MwSt.
 
(füher Gefahrstoffbuch)
2009, kartoniert.
Art. Nr.: 00805610
Auf den Merkzettel
Gifte und Sprengstoffe sicher abgeben
Werden giftige und sehr giftige Stoffe und Zubereitungen und neuerdings auch bestimme Chemikalien, die sich zur illegalen Herstellung von Sprengstoffen eignen, an einen Kunden abgegeben, müssen nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) Angaben wie
 
  • Art und Menge des Stoffs,
  • Name und Anschrift des Erwerbers,
  • Verwendungszweck,
  • Name des Abgebenden
  • und auch die Unterschrift des Kunden
 
in einem Abgabebuch ("Giftbuch") dokumentiert und mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. Das Abgabebuch nach ChemVerbotsV enthält alle nötigen Vorgaben für Ihre Einträge.

 



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